Restnutzungsdauer von Immobilien – steuerliche Vorteile clever nutzen

Viele Immobilieneigentümer kennen das Thema Restnutzungsdauergutachten bislang kaum – dabei kann es insbesondere bei vermieteten Immobilien interessante steuerliche Vorteile bieten.
Mit einem Restnutzungsdauergutachten kann unter bestimmten Voraussetzungen nachgewiesen werden, dass die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes kürzer ist als die vom Finanzamt pauschal angenommene Nutzungsdauer. Wird das Gutachten anerkannt, kann die Immobilie steuerlich schneller abgeschrieben werden.
Was bedeutet das konkret?
Die steuerliche Abschreibung (AfA) wird grundsätzlich nur auf den Gebäudewert, nicht auf den Grundstücksanteil, berechnet.
Kann durch ein Restnutzungsdauergutachten eine kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer nachgewiesen werden, erhöht sich die jährliche Abschreibung. Dadurch können sich die steuerlich absetzbaren Kosten deutlich erhöhen und die laufende Steuerbelastung sinken.
Praxisbeispiel
Vermietete Eigentumswohnung
Gesamtkaufpreis: 850.000 €
Angenommener Gebäudeanteil (Beispiel): 680.000 €
Ohne Restnutzungsdauergutachten:
Gebäudeabschreibung: 2 % p. a.
Jährliche AfA: 13.600 €
Mit anerkanntem Restnutzungsdauergutachten:
Gebäudeabschreibung: 4 % p. a.
Jährliche AfA: 27.200 €
Möglicher steuerlicher Vorteil:
✅ Zusätzliche steuerliche Abschreibung pro Jahr: 13.600 €
Hinweis: Dieses Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung. Die tatsächliche Abschreibung hängt unter anderem vom Gebäudeanteil, Baujahr, der anerkannten Restnutzungsdauer sowie den individuellen steuerlichen Verhältnissen ab.
Wann ist ein Restnutzungsdauergutachten interessant?
Besonders bei:
- älteren Bestandsimmobilien
- sanierungsbedürftigen Gebäuden
- Immobilien mit Modernisierungsstau
- vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien
- geerbten oder bereits länger gehaltenen Immobilien
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