Bausparen und staatliche Förderung – Geld vom Staat nicht verschenken

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Wer einen Bausparvertrag besitzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von attraktiven staatlichen Förderungen profitieren. Dennoch werden jedes Jahr zahlreiche Fördermöglichkeiten nicht genutzt – häufig, weil vielen Sparern die Voraussetzungen oder das Antragsverfahren nicht bekannt sind. |
1. Förderung: Wohnungsbauprämie – wer hat Anspruch?
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss für Bausparer. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen profitieren heute deutlich mehr Menschen als noch vor einigen Jahren.
Die wichtigsten Voraussetzungen:
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Bausparvertrag bei einer förderfähigen Bausparkasse
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Mindestalter 16 Jahre
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Einhaltung der Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen)
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Eigene Einzahlungen in den Bausparvertrag
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Fristgerechte Beantragung
Aktuelle Förderkonditionen:
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Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen):
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Einzelpersonen: bis 35.000 €
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Verheiratete/Lebenspartner: bis 70.000 €
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Maximal geförderter Sparbetrag pro Jahr:
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Einzelpersonen: 700 €
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Verheiratete/Lebenspartner: 1.400 €
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Fördersatz: 10 %
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Maximale Wohnungsbauprämie pro Jahr:
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Einzelpersonen: 70 €
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Verheiratete/Lebenspartner: 140 €
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2. Förderung: Arbeitnehmersparzulage – wer hat Anspruch?
Neben der Wohnungsbauprämie kann auch die Arbeitnehmersparzulage interessant sein. Wer vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber erhält und die Einkommensgrenzen einhält, kann zusätzlich von einer staatlichen Förderung profitieren.
Voraussetzungen:
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Arbeitnehmer erhalten vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber (oder zahlen diese selbst auf)
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Abschluss eines förderfähigen VL-Bausparvertrags
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Einhaltung der Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen)
Aktuelle Förderkonditionen:
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Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen):
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Einzelpersonen: bis 40.000 €
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Verheiratete/Lebenspartner: bis 80.000 €
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Maximal geförderter VL-Beitrag pro Jahr:
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470 €
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Fördersatz: 9 %
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Maximale Arbeitnehmersparzulage: 42,30 € pro Jahr
Die Arbeitnehmersparzulage wird auf die vermögenswirksamen Leistungen (VL) gezahlt, die in einen förderfähigen Bausparvertrag eingezahlt werden. Die Zulage wird nach Prüfung durch das Finanzamt dem Bausparvertrag gutgeschrieben und steht grundsätzlich mit der Zuteilung bzw. entsprechend den gesetzlichen Regelungen zur Verfügung.
Beide Förderungen kombinieren
Unter den jeweiligen Voraussetzungen können Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig für denselben Bausparvertrag genutzt werden. Dadurch lassen sich jährlich staatliche Zuschüsse von bis zu 112,30 € (70 € Wohnungsbauprämie + 42,30 € Arbeitnehmersparzulage) erzielen. Bei Ehepaaren kann sich die Wohnungsbauprämie entsprechend verdoppeln.
Hinweis: Die genannten Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen und nicht auf das Bruttoeinkommen. Dadurch erfüllen häufig mehr Personen die Voraussetzungen, als zunächst angenommen.
Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?
Die Wohnungsbauprämie wird nicht automatisch ausgezahlt. Der Antrag erfolgt in der Regel über die Bausparkasse. Viele Anbieter stellen hierfür einen digitalen Antrag im Kundenportal zur Verfügung. Alternativ kann die Prämie auch über ein entsprechendes Formular beantragt werden. Die Beantragung erfolgt jeweils rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr.
Wann wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?
Die Wohnungsbauprämie wird dem Bausparvertrag gutgeschrieben, sobald der Antrag geprüft und bewilligt wurde.
Warum sich Bausparen weiterhin lohnt
Bausparen dient heute längst nicht mehr ausschließlich der Finanzierung eines Eigenheims. Viele nutzen einen Bausparvertrag auch, um sich langfristig günstige Darlehenszinsen zu sichern oder Eigenkapital für zukünftige Modernisierungen und energetische Sanierungen aufzubauen. In Kombination mit staatlichen Förderungen kann Bausparen einen wichtigen Baustein einer langfristigen Vermögens- und Immobilienstrategie darstellen.
Fazit
Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage sind attraktive staatliche Förderungen, die den Vermögensaufbau unterstützen können. Da die Förderungen nicht automatisch gewährt werden, lohnt es sich, regelmäßig zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und die entsprechenden Anträge fristgerecht einzureichen. Eine individuelle Beratung hilft dabei, die vorhandenen Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen und den Bausparvertrag sinnvoll in die persönliche Finanzplanung einzubinden.
💡 Tipp aus der Beratung:
Viele Bausparer wissen nicht, dass die Wohnungsbauprämie jedes Jahr neu beantragt werden muss. Wer den Antrag vergisst, verzichtet unter Umständen auf staatliche Zuschüsse. Ein regelmäßiger Förder-Check kann sich daher lohnen.